Beerdigungskosten

Grab

Die Beerdigungskosten beinhalten viele kleinere Punkte und setzen sich im groben aus Eigenleistungen des Beerdigungsinstituts und Fremdleistungen anderer Dienstleister zusammen. Ein großer Kostenfaktor ist der Friedhof. Die Friedhofskosten zählen zu den Fremdleistungen und können mehrere Tausend Euro betragen. Dabei kann man zwischen den Kosten der Grabart, des Erwerbs und der Bereitstellung der Grabstelle unterscheiden.

Kosten des Graberwerbs

Ein Grab wird in der Regel für eine festgelegte Zeit von einem Friedhof erworben. Diese festgelegte Zeit wird Ruhezeit genannt und kann von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich lang sein. In der Regel beträgt die Ruhezeit zwischen 15 und 30 Jahre. Je länger die Ruhezeit, desto höher sind im Allgemeinen auch die Kosten für den Graberwerb. Bei einigen Gräbern, etwa bei Wahl- oder Familiengräbern, kann die Ruhezeit verlängert und somit auch die Pachtdauer erhöht werden. Die Kosten für den Graberwerb hängen von der Lage ab. Es gibt Friedhöfe, die eine besonders vorteilhafte Lage auf dem Gelände anbieten. Dort sind die Kosten des Grabes allerdings höher als bei herkömmlichen Grabstellen.

Arten von Gräbern

Ein weiterer Kostenpunkt, der die Gesamtkosten für ein Grab beeinflusst, ist die Art des Grabes. Dabei kann im Allgemeinen zwischen einem Reihengrab, einem anonymen Grab und einem Wahlgrab unterschieden werden. Ein anonymes Grab ist besonders günstig zu erwerben, da keine Auszeichnung der Grabstelle vorzunehmen ist und zudem die Grabpflege auf ein Minimum reduziert werden kann. Bei einem Reihengrab legt der Friedhof die Grabstelle für die Beerdigung fest. Es ist das Grab, das als nächstes in der Reihe frei ist. Dadurch kommt der Name Reihengrab zustande. Es ist in der Regel teurer als ein anonymes Grab, aber günstiger als ein Wahlgrab. Bei einem Wahlgrab kann sich die Grabstelle ausgesucht werden. Dabei kann auch ein Grab in besonderer Lage gewählt werden, wenn dies vom Friedhof angeboten wird.

Kosten für die Bereitstellung eines Grabes

Ein Grab kann schon vor einem Todesfall erworben werden. Tritt der Todesfall allerdings ein, muss das Grab für die Beerdigung bereitgestellt werden. Das geschieht in der Regel durch die Friedhofsverwaltung. Dabei wird das Grab ausgehoben und für die Beisetzung vorbereitet. Nach der Beerdigung wird das Grab wieder geschlossen. Für diese Tätigkeiten müssen an den Friedhof weitere Gebühren geleistet werden. Auf einigen Friedhöfen führen die Bestatter für die Beerdigung diese Tätigkeiten durch.

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