Patientenverfügung

Ein sehr verbreitetes Vorsorgedokument ist die Patientenverfügung. In dieser Verfügung können die Wünsche eines Menschen bezüglich der medizinischen Versorgung in einem Notfall festgehalten werden. Dabei können spezielle medizinische Maßnahmen untersagt werden. Die Patientenverfügung dient dabei hauptsächlich der schriftlichen Dokumentation eigener Wünsche, wenn diese in einem akuten Fall, etwa durch einen Unfall oder aufgrund schwerer Krankheit, nicht mehr vom Patienten ausgedrückt werden können.

Inhalte einer Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann geregelt sein, was nach einem Todesfall mit den Organen des Verfassers geschehen soll. Dabei kann die Entnahme von Organen zum Transplantationszweck komplett untersagt werden beziehungsweise einzelne Organe freigegeben werden. Somit beinhaltet eine Patientenverfügung einen indirekten Organspendeausweis. Ein wichtiger Bestandteil der Patientenverfügung ist ein Teil, in dem angegeben wird, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll. Somit kann mitgeteilt werden, ab wann die Verfügung gültig wird. Darüber hinaus kann festgelegt werden, wann und wie Ärzte in den Krankheitsverlauf des Verfassers eingreifen dürfen. So kann etwa der Einsatz lebensverlängernder und lebenserhaltender Maßnahmen bestimmt werden sowie festgelegt werden, ob der Patient künstlich ernährt werden soll.

Kontaktdaten und Unterschrift

In einer Patientenverfügung kann auch festgehalten sein, wer sich um die Betreuung des Verfassers im Ernstfall kümmern darf und wo die Behandlung durchgeführt werden soll. Dabei sollten auch immer die Kontakt- oder Adressdaten der Stellen oder Personen mit aufgeführt werden. Wichtig ist auch eine eigenhändige Unterschrift mit Datumsanzeige unter das Dokument zu setzen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Verfasser zum Erstellungszeitpunkt zurechnungsfähig war. Eine Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Dabei muss ein neues Datum und eine weitere Unterschrift unter das Dokument gesetzt werden. In einigen Fällen empfiehlt es sich, dass ein Notar die Anlage prüft und der Unterschriftsabgabe beiwohnt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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