Beerdigungskosten

Beerdigungskosten

Für eine Beerdigung fallen unterschiedliche Kosten an, die an verschiedene Dienstleistungsunternehmen und Ämter gezahlt werden müssen. Neben den Kosten für die Leistungen eines Bestatters fallen auch Kosten für weitere Dienstleister, wie zum Beispiel für den Floristen für den Blumenschmuck, an Zusätzlich müssen Friedhofsgebühren an die Friedhofsverwaltung gezahlt werden. Die Höhe der Friedhofsgebühren variiert abhängig von der gewählten Grabart. Die Friedhofsgebühren können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Zu den Beerdigungskosten zählen ebenso Gebühren für die vorgeschriebene Leichenschau wie auch für die Ausstellung verschiedener Dokumente, die beispielsweise für die Beantragung der Renten benötigt werden.

Beerdigungskosten durch den Bestatter

Ein Bestatter gilt als Vertreter der Hinterbliebenen. Daher unterstützt er Angehörige im Todesfall bei der Organisation der Beerdigung und der Erledigung der Formalitäten. Für die Durchführung der Beerdigung muss der Leichnam eines Verstorbenen zunächst vom Sterbeort abgeholt werden. Anschließend wird der Leichnam in Kühlräumen aufbewahrt. Vor der Beisetzung wird der Verstorbene hygienisch versorgt und in einen Sarg eingebettet. Der Sarg ist meist mit einer Decke und einem Kissen ausgestattet. Die Kosten für Särge variieren aufgrund der großen Auswahl sehr stark und können zwischen 300,- und 7.500,- Euro betragen. Der Sarg wird für den Zeitpunkt der Trauerfeier von dem Bestatter zum gewünschten Ort gebracht. Für die Überführung fallen weitere Kosten an, die von Bestattern meist nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden. Einige Bestatter haben allerdings auch Entfernungspauschalen in ihren Angeboten enthalten. Die Kosten für eine Trauerfeier sind abhängig vom gewählten Umfang und der gewünschten Ausstattung. Die Kosten für einen Trauerredner sind keine Bestatterkosten, es sei denn, der Bestatter hält persönlich die Trauerrede. Ein weiterer Kostenpunkt eines Bestatters entfällt auf die Formalitäten, die der Bestatter für die Hinterbliebenen erledigt. Dazu zählt etwa das Einholen der Sterbeurkunden, das Abmelden bei der Kranken- und der Rentenversicherung.

Beerdigungskosten durch Dritte

Neben den Leistungen des Bestatters fallen weitere Gebühren an, die in die Beerdigungskosten fließen. Dazu zählt die Gebühr für den Erwerb und die Bereitstellung der Grabstelle. Die Kosten für ein Grab können mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Zudem muss eine ärztliche Leichenschau durchgeführt werden. Diese ist gesetzlich festgeschrieben und kostet circa 100,- Euro. Weitere Gebühren entstehen durch die Ausstellung von Dokumenten, wie etwa der Sterbeurkunde. Die Gebühren für die Sterbeurkunde werden in der Regel zunächst vom Bestatter verauslagt und später abgerechnet. Die Kosten für eine Sterbeurkunde können zwischen 5,- und 20,- Euro betragen. Weitere Kosten entstehen durch den gewünschten Blumenschmuck. Ein Trauerkranz kann je nach Umfang und Blumen mehrere hundert Euro kosten. Auch die Wahl eines Trauermusikers kann zu weiteren Kosten führen.

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